Riester-Rente

Die Riester Rente ist eine sehr gute und inzwischen auch sehr beliebte Variante privat fürs Alter vorzusorgen. Dieses Rentenprodukt wird vom Staat auf zwei Wegen gefördert: Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit auf die Riester Rente zugreifen kann, da diese kein anrechenbares Vermögen darstellt.

Die Riester Förderung durch Zulagen
Die Investition in eine private Altersversorgung wird vom Staat seit 2002 mit Zulagen unterstützt. Die Höhe dieser Zulagen richtet sich dabei nach der Höhe der Eigenbeiträge. Zahlt der Versicherte seinen Mindesteigenbeitrag, erhält er die volle staatliche Zulage, zahlt er hingegen nur einen Teil des Mindesteigenbeitrags, erhält er lediglich eine anteilige Zulage.

Förderung durch Kinderzulage
Mit der Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird und stufenweise bis auf 185 Euro steigt, unterstützt der Staat Familien bei der privaten Altersvorsorge. Grundsätzlich erhält die Mutter diese Form der Zulage, außer beide Elternteile beantragen die Überweisung auf den Vertrag des Vaters. Bei getrennt lebenden Eltern, erhält derjenige die Zulage, der auch das Kindergeld überwiesen bekommt.

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