Rürup-Rente

Die Rürup Rente ist vor allem für Selbstständige und besser verdienende Arbeitnehmer interessant, denn mit ihrer Hilfe kommt der Versicherte während der Beitragsphase in den Genuss von Steuervorteilen. Weiterhin gilt die Rürup Rente als Hartz IV sicher, denn sie darf nicht als verwertbares Vermögen angesehen werden. Dies ist gerade in der heutigen Zeit, wo nahezu jeder um seine berufliche Zukunft bangt, ein nicht zu verachtender Vorteil.

Besonderheiten der Rürup Rente
Die Rürup Rente ist in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. Die Rürup Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr an den Versicherten ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist grundsätzlich nicht möglich.

Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte angesparte Summe i. d. R. verloren. Der Versicherte hat aber die Möglichkeit, neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sich, eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner abzuschließen. Die Beiträge für die Zusatzversicherungen sind ebenfalls förderfähig, wenn diese 50 % des Gesamtbeitrages nicht übersteigen.

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